B&B Austria
Förderung des Sozialministeriums
Zusätzlich zum Pflegegeld gibt es eine Förderung für die Betreuung im eigenen Zuhause. Hierzu müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.
- mindestens Pflegestufe 3
- Nettoeinkommen muss unter 2.500 EUR liegen (Ausnahmen möglich)
- Betreuungskraft muss gewisse theoretische Ausbildung haben oder mindestens sechs Monate bereits die pflegebedürftige Person betreuen oder gewisse pflegerische Tätigkeiten nach Anweisung durch eine diplomierte Pflegefachkraft/Arzt durchführen können.
Wenn Sie und auch die Pflegekraft die Voraussetzungen erfüllen, dann gibt es eine Förderung in Höhe von 275 EUR bei einer Betreuungskraft oder 550 EUR bei zwei Betreuungskräften pro Monat zusätzlich.
Auch hier können Sie gerne wieder auf uns zukommen und wir besprechen mit Ihnen alle Fördermöglichkeiten!
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/pflege/1/Seite.360534.html