Das Pflegegeld ist eine wichtige Maßnahme, um Personen in Österreich einen angenehmen Ruhestand im Alter gewährleisten zu können. Um Angehörige und auch pflegebedürftige Personen entlasten zu können, hat der Bund mit Jänner 2021 das Pflegegeld um 1,5% angehoben.
Um einen Anspruch auf Pflegegeld zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu wird das Ausmaß des Pflegebedarfes herangezogen, der mindestens 65 Stunden im Monat betragen muss. Weiters muss der gewöhnliche Aufenthalt der zu pflegenden Person in Österreich liegen.
Wie viele Stunden für die Betreuung aufgewendet werden muss, wird entweder durch Arzt/Ärztin oder eine Pflegefachkraft bestimmt.
Eine genaue Auflistung der Pflegestufen finden Sie in unserem folgenden Artikel zu diesem Thema.
Seit 2021 wird die Möglichkeit des Angehörigengespräches ausgeweitet. Das bedeutet, dass sich Pflegende, die sich durch die Anstrengung der intensiven Pflege belastet fühlen, sich mit Psychologinnen oder Psychologen austauschen können.
Wichtig bei der Antragstellung ist, dass es prinzipiell keine Form für den Antrag gibt. Wenn ein solcher Antrag Ihrerseits bereits abgegeben wurde und womöglich bei der falschen Anlaufstelle eingegangen ist, dann muss dieser an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Wir sind gerne für Sie da, wenn es hierbei zu Verzögerungen gekommen ist oder Sie sich unsicher fühlen - kontaktieren Sie uns und wir klären das gerne für Sie ab.
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/pflege/4/Pflegegeld-2021.html
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