Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat die Möglichkeit der One-Stop-Verfahren zur Anerkennung ausländischer Diplome bestimmter nichtärztlicher Gesundheitsberufe wieder in Kraft gesetzt.
Das verkürzte Anerkennungsverfahren ist für folgende Länder möglich:
Deutschland, Italien, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
Durch diese Möglichkeit können Anerkennungen auf verkürztem Weg durchgeführt werden, bei Mitnahme der nötigen Dokumente.
Welche Dokumente genau benötigt werden, hängt von der Art des Diploms ab, bzw auch davon zu welchem Zeitpunkt die Ausbildung begonnen wurde.
Immer mitzunehmen sind ein persönlich unterfertigter Antrag unter Angabe der Wohnadresse und der Sozialversicherungsnummer, falls vorhanden, ansonsten eine Vollmacht für das gesamte Anerkennungsverfahren, eine Bescheinigung, dass die Berufsausübung nicht vorübergehend oder endgültig untersagt wurde (nicht älter als drei Monate), eine Ausweiskopie und Bargeld in Höhe von mindestens 250€ oder eine Bankomatkarte.
Für nähere Auskünfte können Sie uns gerne kontaktieren und wir besprechen das weitere Vorgehen gemeinsam!
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